Hautkrebsvorsorge – Hautscreening gegen Hautkrebs

Das Thema Hautkrebs betrifft uns alle – Die einen vielleicht mehr, die anderen weniger. Je, nach Veranlagung.
Darum sollte jeder ab dem 35. Lebensjahr mindestens einmal im Jahr zur Hautkrebsvorsorge-Untersuchung zu seinem Hautarzt des Vertrauens.
Solltest Du bei Dir natürlich Leberflecke, oder andere Hautveränderungen entdecken, die dir komisch vorkommen, so solltest Du natürlich nicht bis zum 35. Lebensjahr warten.

Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. Allein im Jahr 2010 kamen in Deutschland 234.000 Neuerkrankungen hinzu.

Doch was kostet ein Hautscreening eigentlich und was wird da genau mit einem gemacht?

Kosten

Seit Juli 2008 dürfen alle gesetzlich Krankenversicherten ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre zur kostenfreien Hautkrebsvorsorge, dem sogenannten Hautscreening.

Bei der Techniker Krankenkasse beispielsweise dürfen auch Mitglieder unter 35 an einer kostenfreien Hautkrebsvorsorge bzw. Hautscreening teilnehmen.

Allerdings muss hier unterschieden werden. Bei einem Hautscreening wird die Haut nur sehr oberflächlich untersucht. Anders als bei der so genannten “Computer-Video-Dokumentation”.
Computer-Video-Dokumentation: Dazu werden die vorhandenen Leberflecke eines Patienten bei jedem Hautcheck fotografiert und digital gespeichert.
Die Erfahrung des Arztes und der Vergleich alter und neuer Bilder erlaubt uns eine objektive Beurteilung von Hautveränderungen. Auf diese Weise gelingt es, verdächtige Hautveränderungen rechtzeitig zu erkennen und mit Hilfe eines ambulanten Eingriffs zu entfernen.

Diese Methode kostet dem Patienten 120 Euro, wobei die Krankenkassen diese Behandlung bis zu 20 Euro bezuschussen. Die Gebühr wird nur einmal pro Jahr erhoben. Das heißt, jede weitere Hautuntersuchung mittels Computer-Video-Dokumentation ist nach dem ersten Mal kostenlos. Auch die ambulante Entfernung kritischer Leberflecke ist für den Patienten kostenlos.

Das A-B-C-D-E der Muttermale

Für die Beurteilung eines Muttermals ist die ABCDE-Regel hilfreich. Hat ein Muttermal zwei oder mehrere der folgenden Eigenschaften, sollten Sie es Ihrem Dermatologen zeigen!

  • Asymmetrie (unregelmäßige Form)
  • Begrenzung (keine regelmäßigen Ränder, unscharf, verwaschen, fransig, zackig)
  • Coloration (ungleichmäßige Farbe, z.B. dunkelbraun, schwarzbraun, rötlich, grauweißliche Aufhellungen)
  • Durchmesser (größer >5mm)

Erhabenheit (höckerige Oberfläche) oder Entwicklung (Veränderung des Mals in den letzten drei Monaten)

Fazit

Muttermale sollten regelmäßig von einem Dermatologen untersucht werden!
Die Haut ist unser größtes Körperorgan und genau wie alle anderen wichtig für uns und unsere Gesundheit.
Das allein sollte ein Grund sein, sie ausreichend zu schützen – auch wenn Modetrends gerade andere Wege gehen sollten.

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